Anwalt für Strafrecht in Bern.

Erfahren. Hochspezialisiert. Effizient.

GRAENICHER. Rechtsanwälte hat sich als moderne und dienstleistungsorientierte Anwaltskanzlei in Bern und in Payerne im Strafrecht auf die Verteidigung von beschuldigten Personen und die Vertretung von Opfern von Straftaten spezialisiert. 

Werden Sie einer Straftat beschuldigt kämpfen wir für Sie vorbehaltslos, entschieden und leidenschaftlich gegen die erhobenen Vorwürfe. Zu unseren Spezialgebieten gehört auch das Strassenverkehrsrecht und die meist unweigerlich damit verbundenen Administrativverfahren, wo es darum geht, mögliche Ausweisentzüge entschieden abzuwehren. 

Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf, damit wir Ihre Situation eingehend prüfen können und die erforderlichen Schritte möglichst früh in den Verfahren einbringen können.

Ebenso stehen wir Ihnen zur Seite, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind. Wir vertreten Ihre Interessen als Privatkläger im Verfahren zielstrebig und effizient - sowohl was die strafrechtlichen Aspekte (Strafklage), als auch mögliche Zivilansprüche (Zivilklage) betrifft.

Zögern Sie nicht, uns Ihr Anliegen unverbindlich zu schildern - gerne geben wir Auskunft zu Ihren offenen Fragen!

Strafverteidigung und amtliche Verteidigung.



Werden Sie einer Straftat beschuldigt, haben aber nicht die erforderlichen Mittel, um sich einen Anwalt zu leisten?

Unter bestimmten Umständen haben Sie Anspruch auf eine amtliche Verteidigung. Dann nämlich, wenn es sich bei Ihrem Fall nicht mehr um eine Bagatelle handelt und eine Verteidigung geboten ist.


Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Gerne prüfen wir für Sie, ob die Voraussetzungen gegeben sind!

Pflichtverteidiger ? - Anwalt für Strafrecht !

Pflichtverteidiger gibt es nicht mehr. Früher kannten die kantonalen Gesetzgebungen aber das Institut der Pflichtverteidigung. Alle in das Anwaltsregister eingetragenen Anwälte mussten Strafverteidigungen übernehmen, wenn ein schwereres Delikt vorlag (in einzelnen Kantonen gibt es diese Bestimmungen noch, werden aber nicht mehr angewandt).

Heute wäre dies nämlich in etwa so ratsam, wie wenn ein Zahnarzt im Notfall eine Herzoperation ausführen müsste.

Es gibt glücklicherweise genügend fachkompetente Anwälte für Strafrecht, so dass die im Gesetz vorgesehene notwendige Verteidigung von schwereren Delikten (bspw. bei drohenden Freiheitsstrafen über 1 Jahr, längerer Untersuchungshaft etc.) sichergestellt ist.

Kostenlose Erstberatung:


Kontaktieren Sie Daniel Gränicher noch heute und schildern unverbindlich Ihren Fall:


Zum sicheren Kontaktformular. 

Rufen Sie uns an: .026 662 68 42.

Oder erkunden Sie unsere Standorte in Payerne und in Bern.