Erfahren. Hochspezialisiert. Effizient.
Werden Sie einer Straftat beschuldigt, haben aber nicht die erforderlichen Mittel, um sich einen Anwalt zu leisten?
Unter bestimmten Umständen haben Sie Anspruch auf eine amtliche Verteidigung. Dann nämlich, wenn es sich bei Ihrem Fall nicht mehr um eine Bagatelle handelt und eine Verteidigung geboten ist.
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Gerne prüfen wir für Sie, ob die Voraussetzungen gegeben sind!
Pflichtverteidiger gibt es nicht mehr. Früher kannten die kantonalen Gesetzgebungen aber das Institut der Pflichtverteidigung. Alle in das Anwaltsregister eingetragenen Anwälte mussten Strafverteidigungen übernehmen, wenn ein schwereres Delikt vorlag (in einzelnen Kantonen gibt es diese Bestimmungen noch, werden aber nicht mehr angewandt).
Heute wäre dies nämlich in etwa so ratsam, wie wenn ein Zahnarzt im Notfall eine Herzoperation ausführen müsste.
Es gibt glücklicherweise genügend fachkompetente Anwälte für Strafrecht, so dass die im Gesetz vorgesehene notwendige Verteidigung von schwereren Delikten (bspw. bei drohenden Freiheitsstrafen über 1 Jahr, längerer Untersuchungshaft etc.) sichergestellt ist.
Kontaktieren Sie Daniel Gränicher noch heute und schildern unverbindlich Ihren Fall:
Zum sicheren Kontaktformular.
Rufen Sie uns an: .026 662 68 42.
Oder erkunden Sie unsere Standorte in Payerne und in Bern.
© 2024
GRAENICHER. Rechtsanwälte, Aéropôle 132, CH-1530 Payerne Airport
Bilder Payerne Airport: © Adrien Barakat